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Fragen und Antworten zum Stromanbieterwechsel
Wie kann ich den Stromanbieter wechseln?
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Stromversorger und einem Netzbetreiber?
Muss ich irgend etwas nach einem Wechsel umbauen?
Wo finde ich den Haus oder Wohnungsstromzähler?
Was kostet mich der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter?
Wie kann ich einen neuen günstigen Stromanbieter finden?
Auf was sollte ich bei einem Tarifvergleich achten?
Gibt es irgendwelche Vergünstigungen oder Preisgarantien?
Kann es vorkommen, dass ich plötzlich gar keinen Strom habe?
Bei wem muss ich einen Stromausfall oder eine Zählerstörung melden?
Kann ich auch mit einem Zweittarifzähler wechseln?
Muss ich zum Wechseln eine Genehmigung meines Vermieters einholen?
Was muss ich beachten wenn ich mal umziehen sollte?
Müssen die Zählerstände von mir abgelesen werden?
Wer liefert den Strom, wenn der Anbieter noch nie gewechselt wurde?




Wie kann ich den Stromanbieter wechseln?
Das ist ganz einfach. Wenn Sie mit Hilfe unseres Tarifrechners den günstigsten Stromanbieter für sich gefunden haben, brauchen Sie nur noch mit diesem einen Wechselvertrag abschließen. Bei vielen Stromanbietern geht dies ganz einfach und schnell Online. Alles weitere übernimmt der neue Stromanbieter für Sie und in etwa vier Wochen zahlen Sie einen günstigeren Preis für die Kilowattstunde.

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Stromversorger und einem Netzbetreiber?
Der örtliche Stromversorger liefert den Strom, der Netzbetreiber ist für das Stromnetz verantwortlich bzw. für dessen ordnungsgemäßen Betrieb. Häufig kommt es aber vor, dass der Grundversorger und der Netzbetreiber identisch sind. Wählen Sie einen Stromanbieter, der über kein eigenes Verteilernetz verfügt, so können Sie dies bedenkenlos tun, denn dieser zahlt dem jeweiligen Netzbetreiber ein entsprechendes Nutzungsentgelt.

Muss ich irgend etwas nach einen Wechsel umbauen?
Grundsätzlich: Nein. Auch an dem Stromzähler selbst sind keine technischen Arbeiten erforderlich. Unter Umständen müssen Sie selbst den aktuellen Zählerstand ablesen und diesen an den Netzbetreiber weitergeben. Wir empfehlen diesen zusätzlich an den neuen Stromanbieter zu schicken.

Wo finde ich den Haus oder Wohnungsstromzähler?
Das ist sehr unterschiedlich. Einerseits kann er in ihrer Wohnung liegen, andererseits aber auch im Hausflur oder im Keller. Der Hauswart, Vermieter oder die Hausverwaltung kann Ihnen auf jeden Fall hierüber Auskunft geben und ggf. Zutritt verschaffen.

Was kostet mich der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter?
Der Wechsel ist für Sie als Verbraucher absolut kostenlos - unzulässig sind sogenannte Wechselgebühren! Muss ich eine eventuelle Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Stromanbieter einhalten? Definitiv Ja. In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei den Grundversorgern bei einem Monat jeweils zum Ende des Monats. Wer schon einmal den Stromanbieter gewechselt hat, der muss die Kündigungsfristen, die vertraglich vereinbart wurden, beachten. Diese Fristen findet man unter anderem in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stromanbieters. Gerade bei Preiserhöhungen können unter Umständen Sonderkündigungsrechte genutzt werden.

Wie kann ich einen neuen günstigen Stromanbieter finden?
Den Preis der einzelnen Stromanbieter in Ihrer Region können Sie einfach und schnell mit unserem Vergleichsrechner vergleichen. Geben Sie hierzu Ihren jährlichen Verbrauch und Ihre Postleitzahl ein und wenige Sekunden später haben Sie das Ergebnis.

Auf was sollte ich bei einem Tarifvergleich achten?
Grundsätzlich finden wir das günstigste Angebot für Sie. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie an den Vertrag nur kurze Zeit gebunden sind, dadurch haben Sie die Möglichkeit bei einer eventuellen Preiserhöhung, den Anbieter erneut zu wechseln. Aus diesem Grunde sollten Sie auch auf möglichst kurze Kündigungsfristen achten.

Gibt es irgendwelche Vergünstigungen oder Preisgarantien?
Ja. Bei Preisgarantien wird Ihnen der Preis pro Kilowattstunde für einen bestimmten Zeitraum garantiert. Erst nach Ablauf dieses Zeitraumes sind Preiserhöhungen seitens des Anbieters möglich. Der Preis sollte Ihnen nach Möglichkeit für ein Jahr garantiert werden. Rabatte werden grundsätzlich nur einmalig eingeräumt.

Kann es vorkommen, dass ich plötzlich gar keinen Strom habe?
Nein. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet Sie mit Strom zu versorgen, wenn ihr Stromanbieter seinen Leistungen nicht nachkommt. Also auch in den schlimmsten Fällen, wie beispielweise bei einem Konkurs des Stromanbieters, ist eine lückenlose Stromversorgung gewährleistet.

Bei wem muss ich einen Stromausfall oder eine Zählerstörung melden?
Hier ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber für Sie zuständig. Zur schnellstmöglichen Beseitigung aller Störungen ist er gesetzlich verpflichtet.

Kann ich auch mit einem Zweittarifzähler wechseln?
Leider kann hier noch kein Wechsel vorgenommen werden. Denn in der Regel unterscheiden die Stromanbieter nicht zwischen Tag- und Nachtstrom. Dies bedeutet für Sie als Kunde, dass Sie immer denselben Preis für die Kilowattstunde bezahlen - egal ob tagsüber oder nachts. Für Haushalte, die sehr viel Nachtsstrom verbrauchen, wie beispielweise bei Nachtspeicherheizungen, wäre ein Wechsel also unlukrativ.

Muss ich zum Wechseln eine Genehmigung meines Vermieters einholen?
Grundsätzlich brauchen Sie hierzu keine Genehmigung. Ihnen allein ist es überlassen, von wem sie den Strom beziehen. Ihren Vermieter brauchen Sie hierüber nicht zu informieren. Allerdings, wenn Sie die Stromrechnung von ihrem Vermieter erhalten, weil sie auch die Abschlagszahlungen mit der Miete vornehmen, dann ist Ihr Vermieter auch der Vertragspartner des jeweiligen Stromanbieters. In diesen Fällen können Sie nur Ihren Vermieter bitten zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln.

Was muss ich beachten wenn ich mal umziehen sollte?
Planen Sie einen Anbieterwechsel im Rahmen eines Umzuges, so sollten Sie mit dem Anbieter bereits sechs bis acht Wochen vorher einen Vertrag abschließen. Schließen Sie keinen Vertrag ab, so entsteht automatisch mit dem Einzug ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Wenn Sie einen neuen Stromanbieter bereits gewählt haben und diesen auch nach ihrem Umzug behalten möchten, so sollten Sie auf jeden Fall klären, ob er auch an der neuen Anschrift Strom liefern kann. Achten Sie auf eventuelle Kündigungsfristen beim Stromvertrag in ihrer alten Wohnung.

Müssen die Zählerstände von mir abgelesen werden?
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie immer den Zählerstand ablesen und notieren, wenn eine Preiserhöhung stattfindet und am Wechseltag. Wenn Sie den Zählerstand dem Stromanbieter rechtzeitig mitteilen, ist es möglich eine taggenaue Abrechnung zu erstellen.

Wer liefert den Strom, wenn der Anbieter noch nie gewechselt wurde?
Der jeweilige örtliche Grundversorger ist für die Belieferung in diesem Fall zuständig. Der Grundversorger ist derjenige, der innerhalb eines Netzgebietes die meisten Haushalte mit Strom versorgt, beispielweise die Stadtwerke.