Wie kann
ich den Stromanbieter wechseln?
Wo liegt der Unterschied zwischen einem
Stromversorger und einem Netzbetreiber?
Muss ich irgend etwas nach einem Wechsel
umbauen?
Wo finde ich den Haus oder
Wohnungsstromzähler?
Was kostet mich der Wechsel zu einem neuen
Stromanbieter?
Wie kann ich einen neuen günstigen
Stromanbieter finden?
Auf was sollte ich bei einem Tarifvergleich
achten?
Gibt es irgendwelche Vergünstigungen oder
Preisgarantien?
Kann es vorkommen, dass ich plötzlich gar
keinen Strom habe?
Bei wem muss ich einen Stromausfall oder
eine Zählerstörung melden?
Kann ich auch mit einem Zweittarifzähler
wechseln?
Muss ich zum Wechseln eine Genehmigung
meines Vermieters einholen?
Was muss ich beachten wenn ich mal umziehen
sollte?
Müssen die Zählerstände von mir abgelesen
werden?
Wer liefert den Strom, wenn der Anbieter
noch nie gewechselt wurde?
Wie
kann ich den Stromanbieter wechseln?
Das ist ganz einfach. Wenn Sie mit Hilfe unseres Tarifrechners den
günstigsten Stromanbieter für sich gefunden haben, brauchen Sie nur
noch mit diesem einen Wechselvertrag abschließen. Bei vielen
Stromanbietern geht dies ganz einfach und schnell Online. Alles weitere
übernimmt der neue Stromanbieter für Sie und in etwa vier Wochen zahlen
Sie einen günstigeren Preis für die Kilowattstunde.
Wo
liegt der Unterschied zwischen einem Stromversorger und einem
Netzbetreiber?
Der örtliche Stromversorger liefert den Strom, der Netzbetreiber ist
für das Stromnetz verantwortlich bzw. für dessen ordnungsgemäßen
Betrieb. Häufig kommt es aber vor, dass der Grundversorger und der
Netzbetreiber identisch sind. Wählen Sie einen Stromanbieter, der über
kein eigenes Verteilernetz verfügt, so können Sie dies bedenkenlos tun,
denn dieser zahlt dem jeweiligen Netzbetreiber ein entsprechendes
Nutzungsentgelt.
Muss
ich irgend etwas nach einen Wechsel umbauen?
Grundsätzlich: Nein. Auch an dem Stromzähler selbst sind keine
technischen Arbeiten erforderlich. Unter Umständen müssen Sie selbst
den aktuellen Zählerstand ablesen und diesen an den Netzbetreiber
weitergeben. Wir empfehlen diesen zusätzlich an den neuen Stromanbieter
zu schicken.
Wo
finde ich den Haus oder Wohnungsstromzähler?
Das ist sehr unterschiedlich. Einerseits kann er in ihrer Wohnung
liegen, andererseits aber auch im Hausflur oder im Keller. Der
Hauswart, Vermieter oder die Hausverwaltung kann Ihnen auf jeden Fall
hierüber Auskunft geben und ggf. Zutritt verschaffen.
Was
kostet mich der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter?
Der Wechsel ist für Sie als Verbraucher absolut kostenlos - unzulässig
sind sogenannte Wechselgebühren! Muss ich eine eventuelle
Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Stromanbieter einhalten? Definitiv
Ja. In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei den Grundversorgern bei
einem Monat jeweils zum Ende des Monats. Wer schon einmal den
Stromanbieter gewechselt hat, der muss die Kündigungsfristen, die
vertraglich vereinbart wurden, beachten. Diese Fristen findet man unter
anderem in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stromanbieters.
Gerade bei Preiserhöhungen können unter Umständen
Sonderkündigungsrechte genutzt werden.
Wie
kann ich einen neuen günstigen Stromanbieter finden?
Den Preis der einzelnen Stromanbieter in Ihrer Region können Sie
einfach und schnell mit unserem Vergleichsrechner vergleichen. Geben
Sie hierzu Ihren jährlichen Verbrauch und Ihre Postleitzahl ein und
wenige Sekunden später haben Sie das Ergebnis.
Auf
was sollte ich bei einem Tarifvergleich achten?
Grundsätzlich finden wir das günstigste Angebot für Sie. Allerdings
sollten Sie darauf achten, dass Sie an den Vertrag nur kurze Zeit
gebunden sind, dadurch haben Sie die Möglichkeit bei einer eventuellen
Preiserhöhung, den Anbieter erneut zu wechseln. Aus diesem Grunde
sollten Sie auch auf möglichst kurze Kündigungsfristen achten.
Gibt
es irgendwelche Vergünstigungen oder Preisgarantien?
Ja. Bei Preisgarantien wird Ihnen der Preis pro Kilowattstunde für
einen bestimmten Zeitraum garantiert. Erst nach Ablauf dieses
Zeitraumes sind Preiserhöhungen seitens des Anbieters möglich. Der
Preis sollte Ihnen nach Möglichkeit für ein Jahr garantiert werden.
Rabatte werden grundsätzlich nur einmalig eingeräumt.
Kann
es vorkommen, dass ich plötzlich gar keinen Strom habe?
Nein. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet Sie mit Strom
zu versorgen, wenn ihr Stromanbieter seinen Leistungen nicht nachkommt.
Also auch in den schlimmsten Fällen, wie beispielweise bei einem
Konkurs des Stromanbieters, ist eine lückenlose Stromversorgung
gewährleistet.
Bei
wem muss ich einen Stromausfall oder eine Zählerstörung melden?
Hier ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber für Sie zuständig.
Zur schnellstmöglichen Beseitigung aller Störungen ist er gesetzlich
verpflichtet.
Kann
ich auch mit einem Zweittarifzähler wechseln?
Leider kann hier noch kein Wechsel vorgenommen werden. Denn in der
Regel unterscheiden die Stromanbieter nicht zwischen Tag- und
Nachtstrom. Dies bedeutet für Sie als Kunde, dass Sie immer denselben
Preis für die Kilowattstunde bezahlen - egal ob tagsüber oder nachts.
Für Haushalte, die sehr viel Nachtsstrom verbrauchen, wie beispielweise
bei Nachtspeicherheizungen, wäre ein Wechsel also unlukrativ.
Muss
ich zum Wechseln eine Genehmigung meines Vermieters einholen?
Grundsätzlich brauchen Sie hierzu keine Genehmigung. Ihnen allein ist
es überlassen, von wem sie den Strom beziehen. Ihren Vermieter brauchen
Sie hierüber nicht zu informieren. Allerdings, wenn Sie die
Stromrechnung von ihrem Vermieter erhalten, weil sie auch die
Abschlagszahlungen mit der Miete vornehmen, dann ist Ihr Vermieter auch
der Vertragspartner des jeweiligen Stromanbieters. In diesen Fällen
können Sie nur Ihren Vermieter bitten zu einem günstigeren
Stromanbieter zu wechseln.
Was
muss ich beachten wenn ich mal umziehen sollte?
Planen Sie einen Anbieterwechsel im Rahmen eines Umzuges, so sollten
Sie mit dem Anbieter bereits sechs bis acht Wochen vorher einen Vertrag
abschließen. Schließen Sie keinen Vertrag ab, so entsteht automatisch
mit dem Einzug ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Wenn Sie
einen neuen Stromanbieter bereits gewählt haben und diesen auch nach
ihrem Umzug behalten möchten, so sollten Sie auf jeden Fall klären, ob
er auch an der neuen Anschrift Strom liefern kann. Achten Sie auf
eventuelle Kündigungsfristen beim Stromvertrag in ihrer alten Wohnung.
Müssen
die Zählerstände von mir abgelesen werden?
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie immer den Zählerstand ablesen
und notieren, wenn eine Preiserhöhung stattfindet und am Wechseltag.
Wenn Sie den Zählerstand dem Stromanbieter rechtzeitig mitteilen, ist
es möglich eine taggenaue Abrechnung zu erstellen.
Wer
liefert den Strom, wenn der Anbieter noch nie gewechselt wurde?
Der jeweilige örtliche Grundversorger ist für die Belieferung in diesem
Fall zuständig. Der Grundversorger ist derjenige, der innerhalb eines
Netzgebietes die meisten Haushalte mit Strom versorgt, beispielweise
die Stadtwerke.